Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA)


Gesetzentwurf zur Umgestaltung des europäischen Mehrwertsteuersystems.

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Die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter, kurz ViDA, ist ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission und wurde am 8. Dezember 2022 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, das Mehrwertsteuersystem in der Europäischen Union zu modernisieren. 

Was ist die ViDA-Rechnung? (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter)


Das ViDA-Gesetz führt neue digitale Melde- und elektronische Rechnungsstellungssysteme ein, passt die Mehrwertsteuerregeln für die Plattformökonomie an und zielt darauf ab, eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung für den innergemeinschaftlichen Handel einzuführen. Durch diese Initiativen verspricht die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter eine schlankere, transparentere und gerechtere Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. 

Warum ViDA?


Die Europäische Kommission hat die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter mit mehreren Zielen ins Leben gerufen, die hauptsächlich auf die Verbesserung des bestehenden Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union abzielen.

Eines der Hauptziele des ViDA-Gesetzes ist es, Mehrwertsteuerbetrug zu verhindern. Dies ist in der Tat ein großes Problem in der EU, da jedes Jahr Milliarden Euro an Mehrwertsteuereinnahmen verloren gehen. Der Bericht der Europäischen Kommission zur Mehrwertsteuerlücke 2022 zeigt, dass die Mehrwertsteuerlücke im Jahr 2020 sogar 93 Milliarden Euro betrug. Die Mehrwertsteuerlücke ist die Differenz zwischen den erwarteten Mehrwertsteuereinnahmen und der tatsächlich erhobenen Mehrwertsteuer.

Eine Hauptursache für diese Mehrwertsteuerlücke ist Betrug: Dem Bericht zufolge sind bis zu 25 % der entgangenen Mehrwertsteuereinnahmen darauf zurückzuführen. Das bedeutet, dass bis 2022 in der Europäischen Union Mehrwertsteuerbetrug im Wert von rund 23 Milliarden Euro begangen werden wird. Mit der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter möchte die Kommission ein robusteres und transparenteres System einführen, mit dem dieser Betrug wirksam bekämpft werden kann.

Darüber hinaus ist die Steigerung der Effektivität des Mehrwertsteuersystems ein wichtiger Bestandteil von ViDA. Das derzeitige System ist seit Jahrzehnten in Kraft und nicht für die heutige digitale Wirtschaft optimiert. Die Digitalisierung der Einhaltung der Vorschriften ist daher ein wichtiger Aspekt von ViDA. Dazu gehört die Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Berichterstattung in Echtzeit, wodurch es für Unternehmen einfacher wird, ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Zusammengefasst sind die Hauptziele von ViDA :

  • Das Mehrwertsteuersystem effektiver und gerechter machen;
  • Verhinderung von Mehrwertsteuerbetrug;
  • Gewährleistung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes;
  • Anpassung des Mehrwertsteuersystems an die neue digitale Welt;
  • Digitalisierung der Compliance.

 

Was wird sich durch ViDA ändern?


Mit der Einführung des ViDA-Gesetzes stehen die Unternehmen in der Europäischen Union vor bedeutenden Änderungen des Mehrwertsteuersystems. Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich grob in drei Säulen einteilen. Und zwar: 

  • Digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung;
  • Anpassung der Mehrwertsteuerregeln an die Plattformökonomie;
  • Wir arbeiten auf eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung in der Europäischen Union hin.

Digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung werden zur Pflicht


Die vielleicht wichtigste Änderung für Unternehmen, die dieser Gesetzentwurf in Gang setzt, ist die Art und Weise, wie Unternehmen untereinander Rechnungen versenden und empfangen. Die elektronische Rechnungsstellung wird nämlich für B2B-Transaktionen in ganz Europa obligatorisch werden. Jede elektronische Rechnung, die eine Mehrwertsteuerkomponente enthält, muss demnächst die Steuerbehörden durchlaufen, damit auf Rechnungsebene geprüft werden kann, ob jeder die Mehrwertsteuerpflicht einhält. Es wird dann eine kontinuierliche Transaktionskontrolle geben.

Ziel ist es, den Mehrwertsteuerbetrug zu verringern und die Verwaltungskosten für EU-Händler zu senken. Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Systeme anpassen müssen, um elektronische Rechnungen zu senden und zu empfangen und um die neuen digitalen Meldepflichten zu erfüllen.

Plattformunternehmen erhalten (größere) Rolle bei der Mehrwertsteuererhebung


Eine weitere wichtige Änderung im Rahmen von ViDA sind die geänderten Mehrwertsteuerregeln für die Plattformökonomie. Diese Regeln bedeuten, dass die Betreiber von Plattformen für z.B. Personenbeförderung und kurzfristige Unterkünfte für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen ihrer Nutzer verantwortlich werden. Die Plattformen werden daher stärker in die Mehrwertsteuerangelegenheiten eingebunden

Diese Änderung zielt darauf ab, einen einheitlichen Ansatz in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten und fairere Bedingungen für Online-Anbieter und traditionelle Anbieter zu schaffen. 

Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung in der Europäischen Union


Schließlich ermöglicht ViDA die Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung für Unternehmen, die an Verbraucher in verschiedenen EU-Ländern verkaufen. Dies verringert die Notwendigkeit einer mehrfachen Mehrwertsteuerregistrierung in der EU und vereinfacht die Mehrwertsteuererklärungen für Unternehmen. Dies wird den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, erheblich verringern und es neuen und kleineren Unternehmen erleichtern, auf Märkte in verschiedenen EU-Ländern zu expandieren.
 

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Was ist bereits über ViDA bekannt?

Im Moment sind noch nicht alle Details der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter bekannt. Wir wissen zum Beispiel, dass wir bald mit der elektronischen Rechnungsstellung beginnen müssen, aber wir wissen noch nicht, wie wir das machen sollen. Sollen wir es über eine bestimmte Plattform machen? Peppol vielleicht? Werden die Unternehmen bald in der Lage sein, sich selbst daran anzuschließen, oder wird jeder einen Dienstleister mit einem Peppol Access Point benötigen? Dies sind Fragen, die die Europäische Kommission in den kommenden Monaten oder Jahren beantworten muss.

Kein verbindlicher europäischer Standard für die elektronische Rechnungsstellung

Interessanterweise ist es unwahrscheinlich, dass die Europäische Kommission einen Standard für alle Mitgliedsstaaten im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung verbindlich vorschreibt. CTC Länder, die die elektronische Rechnungsstellung bereits verbindlich vorgeschrieben und eingeführt haben oder gerade dabei sind, dies zu tun, dürfen damit fortfahren. Dies hat Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen, die internationale Geschäfte tätigen.

Parteien, die Rechnungen nur in den Niederlanden senden und empfangen, werden - logischerweise - bald die neuen Regeln für die Niederlande einhalten müssen. Aber Parteien mit Kunden oder Lieferanten in Ländern, in denen die elektronische Rechnungsstellung bereits vorgeschrieben ist, müssen auch die Vorschriften dieser Länder einhalten. Und diese können ziemlich weitreichend sein, zum Beispiel in Bezug auf technische Spezifikationen und obligatorische Daten, die auf den Rechnungen enthalten sein müssen.

International tätige Unternehmen müssen selbst entscheiden, wie sie mit diesem Flickenteppich von Vorschriften und Verpflichtungen umgehen wollen. Die Einhaltung der Vorschriften kann daher für international tätige Unternehmen eine ziemliche Herausforderung sein. 

Letzte Updates zu ViDA

(zuletzt aktualisiert am 6. September 2024)

Im Mai 2024 hat die Europäische Kommission eine aktualisierte Version des Gesetzentwurfs veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen betreffen: 

  1. Verschiebung der Umsetzungstermine: Viele der ursprünglichen Fristen wurden verschoben. Zum Beispiel wurde die Umsetzung der geschätzten Lieferantenregeln vom 1. Januar 2025 auf den 1. Juli 2027 verschoben. Dies gibt den Mitgliedsstaaten und Unternehmen mehr Zeit, sich an die neuen Regeln anzupassen.

  2. Flexibilität für die Mitgliedsstaaten: Die aktualisierte Version gibt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung oder Nichtumsetzung bestimmter Teile des Vorschlags. Dies betrifft insbesondere die Regeln für die elektronische Rechnungsstellung und die Verpflichtung der Plattformen zur Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer.

  3. Anpassungen für Plattformen: Die Regeln für Plattformen wurden weiter verfeinert. So können die Mitgliedsstaaten jetzt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Plattformfiktion ausnehmen. Außerdem wurde die maximale Mietdauer für kurzfristige Vermietungen, die unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen, von 45 auf 30 Tage reduziert.

Die 27 europäischen Mitgliedsstaaten haben zuletzt am 21. Juni 2024 über die Einführung von ViDA abgestimmt. Damals haben sie keinen Konsens erzielt. Das nächste Treffen wird im Herbst 2024 stattfinden.

Vorbereitungen für ViDA

Experten warnen bereits davor, dass das ViDA-Gesetz für die Unternehmen ebenso große Auswirkungen haben wird wie die Einführung des Euro im Jahr 2002. Es ist daher klug, sich rechtzeitig vorzubereiten. Und mit rechtzeitig meinen wir eigentlich jetzt. Jedes Land arbeitet in seinem eigenen Tempo an der elektronischen Rechnungsstellung, und in vielen EU-Mitgliedstaaten treten die neuen Verpflichtungen bereits vor dem erwarteten Inkrafttreten von ViDA in Kraft. Wenn Sie in einem Land tätig sind, das die Regeln schneller anwendet, müssen Sie Ihre Prozesse entsprechend einrichten.

So oder so, Sie wissen bereits, dass die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter kommen wird. Beginnen Sie daher mit einem gründlichen Verständnis dessen, was ViDA mit sich bringt. Informieren Sie sich über die neuen Anforderungen an die digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung, die aktualisierten Mehrwertsteuerregeln für die Plattformökonomie und die Einführung einer einzigen Mehrwertsteuerregistrierung. Was bringen die neuen Regeln mit sich? Was sind die potenziellen Risiken? Und was sind die Auswirkungen auf die Einhaltung der Vorschriften?

Dann ist es ratsam, Ihre aktuellen (IT-)Systeme und Prozesse unter die Lupe zu nehmen. Was wird benötigt, um bald elektronische Rechnungen empfangen und versenden zu können? Zum Beispiel in Bezug auf die Infrastruktur und die Stammdaten? Ziehen Sie die Zusammenarbeit mit einem externen Partner in Betracht, der sich auf Themen wie elektronische Rechnungsstellung, Compliance und digitale Transformation spezialisiert hat. Er kann Ihnen wertvolle Einblicke und Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Veränderungen bieten.

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