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Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften Niederlande


Hinweis: Den aktuellen Stand finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Am 3. Februar 2023 veröffentlichte das Finanzministerium ein Informationsblatt der Arbeitsgruppe Bewertung (BNC) der neuen Vorschläge der Europäischen Kommission (ViDA-Vorschläge).



In diesem Blatt wurde eine gründliche Bewertung der Mehrwertsteuervorschriften für das digitale Zeitalter vorgenommen. Die niederländische Position zur digitalen Meldepflicht und zum E-Invoicing-Vorschlag. Dem Bewertungsblatt zufolge befürwortet die Regierung ein digitales Meldesystem für innereuropäische Transaktionen, sofern ein solches System den Verwaltungsaufwand für Unternehmer strukturell erleichtert und effizient zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beiträgt. Da außerdem mehr Ausgangsdaten ausgetauscht und an die Steuerbehörden und das zentrale MIAS-System auf europäischer Ebene übermittelt werden, ist die niederländische Regierung der Ansicht, dass die Datensicherheit ein grundlegender Aspekt ist, der während der gesamten Transaktion gewährleistet werden muss.

Darüber hinaus unterstützt die Regierung den vorgeschlagenen Rahmen für optionale Meldemechanismen für inländische Transaktionen, da er jedem Mitgliedstaat die Möglichkeit gibt, ein System zu wählen, das seinen sozialen und wirtschaftlichen Zielen entspricht. In dem Papier wird auch betont, dass sowohl den Händlern als auch den Steuerbehörden ausreichend Zeit gegeben werden sollte, um sich auf die neuen Entwicklungen vorzubereiten, und dass zunächst die Funktionsfähigkeit und die Anwendung der B2G-Norm (EN 16931) im B2B-Bereich geklärt werden sollte.

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