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Einhaltung der E-Invoicing-Vorschriften Griechenland


Hinweis: Den aktuellen Stand finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Die Veröffentlichung des Gesetzes 5073/2023 "Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung" durch das griechische Finanzministerium am 11. Dezember 2023 führt wichtige Bestimmungen zur Stärkung der Steuerehrlichkeit im Land ein.

Das Gesetz 5073/2023 "Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung" beinhaltet:

  • Leitlinien für die elektronische Rechnungsstellung;
  • Zusätzliche Richtlinien bezüglich der Verpflichtung zur elektronischen Datenübermittlung; und
  • Bestimmungen über Bußgelder und andere Sanktionen, die bei Nichteinhaltung dieser Anforderung gelten.

Das Gesetz enthält außerdem die folgenden Richtlinien für die elektronische Datenübertragung:

  • Elektronische Übermittlung von Daten einer Organisation an die myDATA-Plattform in Bezug auf:
    • Ausgestellte Steuerdokumente (unabhängig von der Art der Ausstellung)
    • Buchhaltungsbücher und Akten,
    • Relevante Steuerdaten aus elektronischen Registrierkassen und Steuerunterlagen und
    • Dateien und Daten, die von diesen elektronischen Registrierkassen erstellt werden.
  • Der Wert der steuerpflichtigen Umsätze und Einkünfte eines Unternehmens, wie er von der Steuerverwaltung zur Bestimmung des Mehrwertsteuer- und Einkommenssteuerstatus des Unternehmens geschätzt wird, sollte nicht geringer sein als der Wert, der sich aus den an die myDATA-Plattform übermittelten Steuerunterlagen ergibt.
  • Abzüge von Steuern und Ausgaben bei der Ermittlung des Einkommens werden nur berücksichtigt, wenn die Daten, auf deren Grundlage der Abzug geltend gemacht wird, elektronisch an die myDATA-Plattform übermittelt wurden.
  • Fristen, Transaktionsberichte, technische Spezifikationen, Ausnahmeregelungen und zulässige Abweichungsgrenzen, die 30 % nicht überschreiten dürfen, werden durch Ministerialerlasse festgelegt, die zu diesem Zweck erlassen werden.

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