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E-Invoicing Compliance Deutschland


Hinweis: Den aktuellen Stand finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

In Deutschland wird schon seit langem darüber spekuliert, wie die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich umgesetzt werden soll. Nachdem die Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs am 29. August 2023 veröffentlicht wurde und das Bundesfinanzministerium auf dem Börsengipfel in Dublin vom 2. bis 4. Oktober 2023 Hinweise zu diesem Thema gegeben hat, wissen wir nun besser, was auf uns zukommt.

CTCIm Gegensatz zu einigen seiner Nachbarn hat Deutschland noch nicht entschieden, welche Art von Modell es für die digitalen Meldepflichten (DRR) umsetzen will, sondern wartet derzeit auf mehr Klarheit durch den Vorschlag zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA). Stattdessen wird sich die deutsche Verpflichtung zunächst darauf konzentrieren, die auf dem Markt zugelassenen elektronischen Rechnungsformate sowie die Regeln für die Zustimmung des Käufers zum Erhalt elektronischer Rechnungen zu regeln.

Zeitleiste


Ab 1. Januar 2025: EN-konforme elektronische Rechnungen werden in Deutschland zum Standard (aber noch nicht verpflichtend).

Alle Unternehmen sind verpflichtet, eine EN16931-konforme elektronische Rechnung (z.B. XRechnung) zu akzeptieren. Mit anderen Worten: Ein Lieferant kann eine EN-konforme elektronische Rechnung (einschließlich EN-konformem EDI) ausstellen und an jeden Käufer senden, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen.

  • Der Lieferant kann weiterhin (1) Papierrechnungen, (2) Rechnungen in unstrukturierten Formaten (z.B. PDF) und (3) nicht-EN-konforme EDI-Rechnungen ausstellen. Diese unterliegen jedoch einem Auslaufmodell (siehe unten).
  • Die Verwendung (Ausstellung und Austausch) von Rechnungen in unstrukturierten Formaten und nicht EN-konformen EDI-Rechnungen ist nur mit Zustimmung des Käufers zulässig.

Ab dem 1. Januar 2026: Phase 1 der Abschaffung von nicht-EN-konformen Rechnungen.

  • Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800T€ im Vorjahr dürfen Rechnungen nicht mehr (1) auf Papier oder (2) in unstrukturierten elektronischen Formaten ausstellen. Auch nicht mit dem Einverständnis des Käufers.
Ab dem 1. Januar 2027: Phase 2 der schrittweisen Abschaffung von nicht EN-konformen Rechnungen.
  • Alle anderen Unternehmen sollten Rechnungen nicht mehr (1) auf Papier oder (2) in unstrukturierten elektronischen Formaten ausstellen. Nicht einmal mit der Zustimmung des Käufers.

Ab dem 1. Januar 2028: Phase 3 der Abschaffung von nicht-EN-konformen Rechnungen.

  • Nur e-Rechnungen, die der EN16931 entsprechen, dürfen ausgestellt, ausgetauscht und empfangen werden. Das bedeutet, dass (3) elektronische EDI-Rechnungen, die nicht der EN16931 entsprechen, nicht mehr zulässig sind, auch nicht mit Zustimmung des Käufers.

Das Bundesfinanzministerium hat angedeutet, dass die Auslaufphase je nach Entwicklung und Rückmeldung des Marktes verlängert werden kann.

Derzeit hat die deutsche Regulierungsbehörde die Frage nach dem Transport- oder Austauschmechanismus für elektronische Rechnungen offen gelassen. Das bedeutet, dass theoretisch sogar die E-Mail für diesen Zweck genutzt werden kann (obwohl diese Option unsicher und manuell ist). Gleichzeitig sehen wir, dass das Peppol-Netzwerk in Deutschland sowohl auf der B2G- als auch auf der B2B-Seite an Dynamik gewinnt. Unsere Empfehlung an Unternehmen wäre daher, das Peppol-Netzwerk als Rahmen für die Ausstellung, den Austausch und den Empfang von elektronischen Rechnungen für ihre Geschäfte in Deutschland zu betrachten.

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